Der erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag schreibt in §§ 8, 23 den Betrieb eines übergreifenden Sperrsystems als zentrale Maßnahme des Spielerschutzes und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht vor. Die ODDSET GmbH beteiligt sich am bundesweiten Sperrsystem.
Das heißt: Spieler können sich zum einen auf eigenen Wunsch selbst sperren lassen (Selbstsperre). Zum anderen können Spieler von der ODDSET GmbH gesperrt werden (Fremdsperre). Und zwar aufgrund von:

– der Wahrnehmung des Verkaufsstellenpersonals
– Meldungen Dritter
– sonstiger Anhaltspunkte, welche darauf hindeuten, dass sie spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Vermögen stehen.

Die Sperre beträgt mindestens ein Jahr. Die Aufhebung der Sperre ist frühestens nach einem Jahr und nur auf schriftlichen Antrag des Spielers möglich.

Über diesen Antrag entscheidet der Glücksspielveranstalter, der die Sperre verfügt hat. Gesperrte Spieler dürfen weder an Glücksspielen im Internet teilnehmen noch an Sportwetten und Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential.

Bei Fragen zur Spielersperre wende dich bitte an den Kundenservice in deinem Bundesland.